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 Solidarität mit Dr. Remzi Kartal

 

Am 22.01.05 wurde auf der Fahrt zu einer öffentlichen Veranstaltung in Nürnberg der kurdische Exilpolitiker Remzi Kartal von der Polizei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung von der deutschen Polizei festgenommen. Herr Kartal lebt seit vielen Jahren in Belgien als anerkannter politischer Flüchtling. Er wurde auf Betreiben der Türkei verhaftet und soll an die Türkei ausgeliefert werden. Er sitzt derzeit in der JVA in Würzburg in Einzelhaft unter sehr restriktiven Bedingungen (z. B. ausschließlich Besuch von Rechtsanwalt bzw. engsten Familienangehörigen). Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet darüber, ob er ausgeliefert wird. Er braucht dringend breite Solidarität und tatkräftige Unterstützung aller demokratisch gesinnten Menschen, um diese völkerrechtswidrige Verschleppungsaktion zu verhindern.

 

Quelle: Kulturverein Solidarität Schweinfurt e.V., Jürgen Wilk

 

 

Legaler Kämpfer: Dr. Remzi Kartal

 

Der ehemalige kurdische Abgeordnete Dr. Remzi Kartal soll an die Türkei ausgeliefert werden. Die Türkei hält mit Unterstützung Deutschlands weiterhin an der Kriminalisierung der im Exil lebenden kurdischen Politiker fest. Remzi Kartal, Gründungsmitglied des Kurdistan National Kongresses (KNK) und ehemaliger Abgeordneter der DEP, ist auf Ersuchen der Türkei am 22. Januar 2005 in Nürnberg von der deutschen Polizei festgenommen worden. Remzi Kartal ist ein kurdischer Politiker, der sich bislang auf rein legaler Basis politisch betätigt und sich ausschließlich für eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage eingesetzt hat.

Remzi Kartal ist wegen seines Kampfes für Demokratie international bekannt, wie seine anderen DEP-KollegInnen Hatip Dicle, Leyla Zana, Orhan Dogan und Selim Sadak. Nun soll er an die Türkei ausgeliefert werden. Zwar wurde der ehemaligen DEP-Abgeordneten Leyla Zana für ihren Kampf für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage der Sacharow - Friedenspreis des Europaparlaments verliehen. Für das gleiche Engagement wurde aber Remzi Kartal festgenommen mit der Behauptung, er habe sich des "Terrorismus" schuldig gemacht. Remzi Kartal lebt seit 1994 im Exil, weil in der Türkei keine Basis für eine legale politische Betätigung mehr vorhanden war. Seitdem setzte er in Europa seinen demokratischen Kampf in unterschiedlichen Institutionen, wie z.B. dem Solidaritätsverein mit der DEP, dem Kurdistan Exilparlament, dem Kurdistan Nationalkongress und zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des Volkskongress Kurdistan (KONGRA-GEL) fort. Wie die anderen ehemaligen kurdischen Abgeordneten auch, ist Remzi Kartal durch seine diplomatische und politische Identität bekannt geworden. Auch der KONGRA-GEL, dessen stellvertretender Vorsitzender Remzi Kartal ist, hat sich einer gerechten und friedlichen Lösung der kurdischen Frage verschrieben. Seit seiner Gründung arbeitet er für dieses Ziel.

Mit dem jetzigen Vorgehen erschwert die Bundesrepublik Deutschland eine demokratische Lösung der kurdischen Frage. Gleichzeitig schadet sie den Demokratisierungsbestrebungen in der Türkei und leistet der Folterpraxis, den Menschenrechtsverletzungen, sowie der Assimilations-, Verleugnungs- und Vernichtungspolitik der Türkei gegenüber den Kurden Vorschub. Deshalb bewerten wir die anti-kurdische Allianz zwischen der Türkei und Deutschland, deren neuestes Produkt die Festnahme von Remzi Kartal ist, als einen Angriff gegen den demokratischen und legalen Kampf aller Kurden. Wir rufen deshalb das kurdische Volk, die demokratische Öffentlichkeit in Europa, sowie alle Freundinnen und Freunde des kurdischen Volkes dazu auf, gegen diese Festnahme zu protestieren und sich für die Freilassung von Remzi Kartal einzusetzen.

 

 

Quelle: Exekutivrat des Kurdistan Nationalkongress

 

 

Auslieferungsverfahren eines türkischen Staatsangehörigen

Am Samstag, den 22.1.2005, ist der türkische Staatsangehörige und ehemalige kurdische Abgeordnete Dr. Kartal Remzi bei der Anreise nach Nürnberg festgenommen worden. Zu Grunde liegt ein internationales Fahndungsersuchen der Türkei. Nach einem türkischen Haftbefehl wird dem Festgehaltenen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Ein örtliches Ermittlungsverfahren wird hier nicht geführt. Am 28.1.2005 hat der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg sich für örtlich unzuständig erklärt, weil der Festnahmeort im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg lag. Das Verfahren wurde daraufhin an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg abgegeben und von dieser auch übernommen und Antrag auf vorläufige Auslieferungshaft beim Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg gestellt. Heute ist vom Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft beschlossen worden. Nach Eingang des förmlichen Auslieferungsersuchens der Türkei ist über die Zulässigkeit der Auslieferung als solche zu entscheiden. Für die Bewilligung der Auslieferung ist dann letztlich die Bundesregierung zuständig. Angaben zum Ort der Festhaltung sind nicht möglich.

 

 

Quelle: Pressestelle Oberlandesgericht Bamberg

 

 

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