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Solidarität
mit Dr. Remzi Kartal
Am
22.01.05 wurde auf der Fahrt zu einer öffentlichen
Veranstaltung in Nürnberg der kurdische Exilpolitiker
Remzi Kartal von der Polizei wegen angeblicher
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung von
der deutschen Polizei festgenommen. Herr Kartal lebt
seit vielen Jahren in Belgien als anerkannter
politischer Flüchtling. Er wurde auf Betreiben der Türkei
verhaftet und soll an die Türkei ausgeliefert werden.
Er sitzt derzeit in der JVA in Würzburg in Einzelhaft
unter sehr restriktiven Bedingungen (z. B. ausschließlich
Besuch von Rechtsanwalt bzw. engsten Familienangehörigen).
Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet darüber, ob
er ausgeliefert wird. Er braucht dringend breite Solidarität
und tatkräftige Unterstützung aller demokratisch
gesinnten Menschen, um diese völkerrechtswidrige
Verschleppungsaktion zu verhindern.
Quelle:
Kulturverein Solidarität Schweinfurt e.V., Jürgen Wilk
Legaler
Kämpfer: Dr. Remzi Kartal
Der
ehemalige kurdische Abgeordnete Dr. Remzi Kartal soll an
die Türkei ausgeliefert werden. Die Türkei hält mit
Unterstützung Deutschlands weiterhin an der
Kriminalisierung der im Exil lebenden kurdischen
Politiker fest. Remzi Kartal, Gründungsmitglied des
Kurdistan National Kongresses (KNK) und ehemaliger
Abgeordneter der DEP, ist auf Ersuchen der Türkei am
22. Januar 2005 in Nürnberg von der deutschen Polizei
festgenommen worden. Remzi Kartal ist ein kurdischer
Politiker, der sich bislang auf rein legaler Basis
politisch betätigt und sich ausschließlich für eine
demokratische und friedliche Lösung der kurdischen
Frage eingesetzt hat.
Remzi
Kartal ist wegen seines Kampfes für Demokratie
international bekannt, wie seine anderen DEP-KollegInnen
Hatip Dicle, Leyla Zana, Orhan Dogan und Selim Sadak.
Nun soll er an die Türkei ausgeliefert werden. Zwar
wurde der ehemaligen DEP-Abgeordneten Leyla Zana für
ihren Kampf für eine demokratische Lösung der
kurdischen Frage der Sacharow - Friedenspreis des
Europaparlaments verliehen. Für das gleiche Engagement
wurde aber Remzi Kartal festgenommen mit der Behauptung,
er habe sich des "Terrorismus" schuldig
gemacht. Remzi Kartal lebt seit 1994 im Exil, weil in
der Türkei keine Basis für eine legale politische Betätigung
mehr vorhanden war. Seitdem setzte er in Europa seinen
demokratischen Kampf in unterschiedlichen Institutionen,
wie z.B. dem Solidaritätsverein mit der DEP, dem
Kurdistan Exilparlament, dem Kurdistan Nationalkongress
und zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des
Volkskongress Kurdistan (KONGRA-GEL) fort. Wie die
anderen ehemaligen kurdischen Abgeordneten auch, ist
Remzi Kartal durch seine diplomatische und politische
Identität bekannt geworden. Auch der KONGRA-GEL, dessen
stellvertretender Vorsitzender Remzi Kartal ist, hat
sich einer gerechten und friedlichen Lösung der
kurdischen Frage verschrieben. Seit seiner Gründung
arbeitet er für dieses Ziel.
Mit
dem jetzigen Vorgehen erschwert die Bundesrepublik
Deutschland eine demokratische Lösung der kurdischen
Frage. Gleichzeitig schadet sie den
Demokratisierungsbestrebungen in der Türkei und leistet
der Folterpraxis, den Menschenrechtsverletzungen, sowie
der Assimilations-, Verleugnungs- und
Vernichtungspolitik der Türkei gegenüber den Kurden
Vorschub. Deshalb bewerten wir die anti-kurdische
Allianz zwischen der Türkei und Deutschland, deren
neuestes Produkt die Festnahme von Remzi Kartal ist, als
einen Angriff gegen den demokratischen und legalen Kampf
aller Kurden. Wir rufen deshalb das kurdische Volk, die
demokratische Öffentlichkeit in Europa, sowie alle
Freundinnen und Freunde des kurdischen Volkes dazu auf,
gegen diese Festnahme zu protestieren und sich für die
Freilassung von Remzi Kartal einzusetzen.
Quelle:
Exekutivrat des Kurdistan Nationalkongress
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Auslieferungsverfahren
eines türkischen Staatsangehörigen
Am Samstag, den 22.1.2005, ist der türkische
Staatsangehörige und ehemalige kurdische Abgeordnete
Dr. Kartal Remzi bei der Anreise nach Nürnberg
festgenommen worden. Zu Grunde liegt ein internationales
Fahndungsersuchen der Türkei. Nach einem türkischen
Haftbefehl wird dem Festgehaltenen die Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Ein örtliches
Ermittlungsverfahren wird hier nicht geführt. Am
28.1.2005 hat der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg
sich für örtlich unzuständig erklärt, weil der
Festnahmeort im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
lag. Das Verfahren wurde daraufhin an die
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg abgegeben und von
dieser auch übernommen und Antrag auf vorläufige
Auslieferungshaft beim Strafsenat des Oberlandesgerichts
Bamberg gestellt. Heute ist vom Strafsenat des
Oberlandesgerichts Bamberg die Anordnung der vorläufigen
Auslieferungshaft beschlossen worden. Nach Eingang des förmlichen
Auslieferungsersuchens der Türkei ist über die Zulässigkeit
der Auslieferung als solche zu entscheiden. Für die
Bewilligung der Auslieferung ist dann letztlich die
Bundesregierung zuständig. Angaben zum Ort der
Festhaltung sind nicht möglich.
Quelle:
Pressestelle Oberlandesgericht Bamberg
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