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Merk greift ein: Pfarrer
muss nicht zahlen
Das Bayerische
Staatsministerium der Justiz teilt in einer
Presseerklärung mit, dass die Staatsanwaltschaft
Aschaffenburg das Verfahren gegen den Stadtpfarrer von
Miltenberg ohne Zahlung einer Geldauflage einstellen
wird. Justizministerin Merk betont in ihrer Erklärung,
dass bei der Entscheidung den Besonderheiten des Falles
Rechnung getragen werden musste. "Unsere Geschichte
lehrt uns, einen Unterschied zu machen zwischen
üblichen, etwa gewaltsamen Störungen einer Versammlung
und dem Bemühen, auf gerade friedliche Weise zu erinnern
und zu mahnen!"
Durch das 20minütige
Glockengeläut konnte die vom Landratsamt Miltenberg
genehmigte und vom Verwaltungsgericht Würzburg
zugelassene rechtmäßige Versammlung nicht abgehalten
werden. Dies verstößt gegen das Versammlungsgesetz.
"Daran kommen wir nicht vorbei. Deshalb musste die
Staatsanwaltschaft zunächst ein Ermittlungsverfahren
einleiten. Aber Glockenläuten ist ein Symbol für
Friedlichkeit und religiöse Überzeugung und steht unter
dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit. Das Gesetz
gibt uns die Möglichkeit, diesen besonderen Umständen
Rechnung zu tragen", so die bayerische Justizministerin.
Quelle: nah
Nachrichten aus Hassfurt
berichtet auch hier
und hier.
Nachrichten aus
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