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Wieder Freispruch für
Rechtsextremisten
Der Würzburger NPD
Funktionär Uwe Meenen wurde am Freitag, 24. November
2004 vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Die
Entscheidung traf Richter Dr. Arno Heß, Vorsitzender
einer Berufungskammer des Landgerichts Würzburg. Meenen
wurde in erster Instanz zunächst vom Amtsgericht
Würzburg zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.
Dem unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der NPD wurde
vorgeworfen, am so genannten Volkstrauertag im Jahr
2004 auf dem Hauptfriedhof der Stadt beabsichtigt zu
haben, ein Gesteck mit einer verbotenen Lebensrune
niederzulegen. Bereits in der vergangenen Woche hat das
Würzburger Amtsgericht einen bekannten Rechtsradikalen
freigesprochen, der in einer Traueranzeige Todesrunen
und Lebensrunen verwendet hat.
Noch im Frühjahr 2005
vertrat das Amtsgericht Würzburg die Meinung, dass das
Zeichen eine verbotene Lebensrune darstellte. Richter
Heß sah dies am vergangenen Freitag anders. Er ging
davon aus, dass das Symbol eine Todesrune gewesen sei,
und die sei nicht verboten. Der Richter sprach Meenen
weiterhin vom Vorwurf frei, gegen das das
Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Im Gegensatz zum
Richter meinte Staatsanwalt Boris Raufeisen, dass Meenen
ein bekannter Rechtsextremist sei, der aus Überzeugung
handelt und bewusst versucht, an die Grenzen des
Erlaubten zu gehen. Der Staatsanwalt verlangte eine
Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Uwe Meenen wurde im Dezember
2004 vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu
600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er im Internet auf
den Seiten des rechtsextremen Deutschen Kollegs den
Fortbestand des dritten Reiches ausrief. Meenen ist
gebürtiger Würzburger, 41 Jahre alt und gelernter
Verlagskaufmann. Das NPD Mitglied hat ein von ihm
betriebenes Antiquariat im März 2006 aufgegeben und dann
Hartz IV beantragt. Für sein uneheliches Kind zahlt der
Rechtsextremist keinen Unterhalt. Derzeit soll Meenen
für den NPD Landesverband Bayern eine Immobilie
erwerben.
Unterdessen hat ein weiteres
Urteil in Sachen Rechtsextremismus aus Unterfranken
öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Das Amtsgericht
Gemünden hat vor kurzer Zeit einen Mittelsinner
Hausbesitzer verurteilt, weil er Lebensrunen in seinem
Küchenfenster anbrachte. Der Verurteilte hat zudem
militärische Übungen mit Kindern im Landkreis Main
Spessart durchgeführt und mit den Kindern einen
Aufmarsch durch Mittelsinn unternommen.
Quelle: nah
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