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Wieder Freispruch für Rechtsextremisten

 

Der Würzburger NPD Funktionär Uwe Meenen wurde am Freitag, 24. November 2004 vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Die Entscheidung traf Richter Dr. Arno Heß, Vorsitzender einer Berufungskammer des Landgerichts Würzburg. Meenen wurde in erster Instanz zunächst vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Dem unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der NPD wurde vorgeworfen,  am so genannten Volkstrauertag im Jahr 2004 auf dem Hauptfriedhof der Stadt beabsichtigt zu haben, ein Gesteck mit einer verbotenen Lebensrune niederzulegen. Bereits in der vergangenen Woche hat das Würzburger Amtsgericht einen bekannten Rechtsradikalen freigesprochen, der in einer Traueranzeige Todesrunen und Lebensrunen verwendet hat.

 

Noch im Frühjahr 2005 vertrat das Amtsgericht Würzburg die Meinung, dass das Zeichen eine verbotene Lebensrune darstellte. Richter Heß sah dies am vergangenen Freitag anders. Er ging davon aus, dass das Symbol eine Todesrune gewesen sei, und die sei nicht verboten. Der Richter sprach Meenen weiterhin vom Vorwurf frei, gegen das das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Im Gegensatz zum Richter meinte Staatsanwalt Boris Raufeisen, dass Meenen ein bekannter Rechtsextremist sei, der aus Überzeugung handelt und bewusst versucht, an die Grenzen des Erlaubten zu gehen. Der Staatsanwalt  verlangte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

 

Uwe Meenen wurde im Dezember 2004 vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er im Internet auf den Seiten des rechtsextremen Deutschen Kollegs den Fortbestand des dritten Reiches ausrief. Meenen ist gebürtiger Würzburger, 41 Jahre alt und gelernter Verlagskaufmann. Das NPD Mitglied hat ein von ihm betriebenes Antiquariat im März 2006 aufgegeben und dann Hartz IV beantragt. Für sein uneheliches Kind zahlt der Rechtsextremist keinen Unterhalt. Derzeit soll Meenen für den NPD Landesverband Bayern eine Immobilie erwerben.

 

Unterdessen hat ein weiteres Urteil in Sachen Rechtsextremismus aus Unterfranken öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Das Amtsgericht Gemünden hat vor kurzer Zeit einen Mittelsinner Hausbesitzer verurteilt, weil er Lebensrunen in seinem Küchenfenster anbrachte. Der Verurteilte hat zudem militärische Übungen mit Kindern im Landkreis Main Spessart durchgeführt und mit den Kindern einen Aufmarsch durch Mittelsinn unternommen.

 

 

Quelle: nah

 

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