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Heß-Demo in Wunsiedel
verboten
Zum dritten Mal ist die
jährliche Neonazi-Demonstration zum Todestag von Rudolf
Heß verboten worden. Wie schon in den Vorjahren hat das
Landratsamt Wunsiedel den am 18. August geplanten
Aufmarsch untersagt, weil er die nationalsozialistische
Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht. Das
Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot im Juli 2007
bestätigt. Das Landratsamt hatte wie in den Vorjahren
den Aufzug verboten, weil er gegen den
Strafrechtsparagraphen 130 Abs. 4 verstoße. Das
neonazistische "Wunsiedel-Komitee" ruft dazu auf, im
August unabhängig vom Stattfinden des Marsches
"bundesweite Aktionswochen" zu organisieren.
Seit dem Jahr 2001 waren Neonazis aus ganz Europa in
Wunsiedel zusammengekommen, wo der
"Führer-Stellvertreter" Rudolf Heß begraben ist. Auf der
Grundlage eines im April 2005 neu geschaffenen
Strafrechts-Tatbestands hatte das Landratsamt die
Demonstration jedoch in den Jahren 2005 und 2006
verbieten können. Der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger,
der die Heß-Demos angemeldet hat, will den einschlägigen
Strafrechtsparagraphen vom Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe kippen lassen.
Das Verfassungsgericht hatte
bereits früher von "schwierigen verfassungsrechtlichen
Fragen" gesprochen. Wenn die Karlsruher Richter diese
Fragen bis zum geplanten Demo-Termin nicht abschließend
entscheiden, könnte die Neonazi-Demo möglicherweise in
diesem Jahr dennoch stattfinden: die Verfassungsrichter
hatten ebenfalls früher schon angedeutet, dass sie wohl
beim dritten Verbot in Folge einem Antrag der
Neonazi-Veranstalter auf einstweilige Verfügung
stattgeben würden.
Quelle: nah
Nachrichten aus
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