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Heß-Demo in Wunsiedel verboten

 

Zum dritten Mal ist die jährliche Neonazi-Demonstration zum Todestag von Rudolf Heß verboten worden. Wie schon in den Vorjahren hat das Landratsamt Wunsiedel den am 18. August geplanten Aufmarsch untersagt, weil er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot im Juli 2007 bestätigt. Das Landratsamt hatte wie in den Vorjahren den Aufzug verboten, weil er gegen den Strafrechtsparagraphen 130 Abs. 4 verstoße. Das neonazistische "Wunsiedel-Komitee" ruft dazu auf, im August unabhängig vom Stattfinden des Marsches "bundesweite Aktionswochen" zu organisieren.

Seit dem Jahr 2001 waren Neonazis aus ganz Europa in Wunsiedel zusammengekommen, wo der "Führer-Stellvertreter" Rudolf Heß begraben ist. Auf der Grundlage eines im April 2005 neu geschaffenen Strafrechts-Tatbestands hatte das Landratsamt die Demonstration jedoch in den Jahren 2005 und 2006 verbieten können. Der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger, der die Heß-Demos angemeldet hat, will den einschlägigen Strafrechtsparagraphen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen lassen.

 

Das Verfassungsgericht hatte bereits früher von "schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen" gesprochen. Wenn die Karlsruher Richter diese Fragen bis zum geplanten Demo-Termin nicht abschließend entscheiden, könnte die Neonazi-Demo möglicherweise in diesem Jahr dennoch stattfinden: die Verfassungsrichter hatten ebenfalls früher schon angedeutet, dass sie wohl beim dritten Verbot in Folge einem Antrag der Neonazi-Veranstalter auf einstweilige Verfügung stattgeben würden.

 

Quelle: nah

 

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