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Missachtung geltenden Rechts durch IBM

 

Anfang März verkündete IBM die Absicht, die Lokationen Schweinfurt und Hannover zum September diesen Jahres schließen zu wollen. Für IBM insgesamt möglicherweise keine allzu dramatische Sache - für die Betroffenen ein massiver Einschnitt in die derzeitige, aber auch für die künftige Lebensplanung. Nach anfänglichem Entsetzen entwickelte sich - zumindest in Schweinfurt - sehr schnell die Überzeugung, dass eine bedingungslose Kapitulation nicht in Frage kommt. Der Standort wird nicht „smooth“ abgewickelt - auch wenn sich IBM das so vorgestellt hat und in der Vergangenheit auch alle Maßnahmen so umgesetzt hat.

 

Das lokale Betriebsratsgremium beginnt unmittelbar nach bekannt werden der IBM Pläne mit Verhandlungen um einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Die  Arbeitgeberseite verschickt „Muster“ von Aufhebungsverträgen und will so die Verhandlungen um einen Interessenausgleich ad Absurdum führen. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig - und bleibt nicht die einzige Missachtung geltenden Rechts durch IBM in der bisherigen Auseinandersetzung. Die Beschäftigten zeigen ihren Protest sehr schnell öffentlich. Für den größten Teil der „Demonstranten“ eine neue Erfahrung. Anders als es viele für sich einschätzten, reicht es offensichtlich nicht, hoch qualifiziert, leistungsbereit, engagiert und zum Teil ohne Rücksicht auf private Interessen, für das Unternehmen da zu sein. Anscheinend gibt es noch Entscheidungsebenen, die nicht im Zwiegespräch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten - oder sogar dem zuständigen Geschäftsführer zu beeinflussen sind. Im konkret vorliegenden Fall sind es die Gewinnerwartungen, die IBM aus unserer Sicht willkürlich festsetzt. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Standort Schweinfurt unumstritten wirtschaftlich positiv zum Unternehmensergebnis beiträgt und in der Vergangenheit auch immer beigetragen hat. Und es spielt auch offensichtlich keine Rolle, das die „Geburtsstätte“ des gesamten Geschäftszweiges „Business Service“ in Schweinfurt seinen Anfang genommen hat.

 

Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen um einen Interessensausgleich und einen Sozialplan an den Gesamtbetriebsrat delegiert. Dort verhält sich die Arbeitgeberseite aber ganz genau so, wie in den lokalen Verhandlungen. Über Allgemeinplätze geht die Geschäftsführung auch in diesen Gesprächen nicht hinaus.  Nach wie vor ist keine Bereitschaft zu erkennen, über die Vorschläge des Betriebsrats zum Erhalt der Standorte Schweinfurt und Hannover und einen, wenn schon nicht vermeidbaren Personalabbau, dann aber über den gesamten Geschäftsbereich, zu verhandeln. Viele Beschäftigte fragen sich mit Recht, welche Handlungsoptionen uns jetzt zur Verfügung stehen. 

 

Der eine ist die Frage, wie hoch der Anteil der Beschäftigten sein wird, die von den Aufhebungsverträgen Gebrauch machen. Falls dies nur ein geringer Teil sein wird, werden alle Zeitpläne, die sich IBM bei der geplanten Restrukturierung gesetzt hat, so nicht zu halten sein. IBM hat dann offensichtlich eine Fülle von Problemen. Eine Reihe rechtlicher Fragen wird genau so zu diskutieren sein, wie eine neue Beurteilung der Einschätzung, dass sich die Belegschaft in Schweinfurt offensichtlich nicht ohne weiteres abwickeln lässt. 

 

Der andere sind die Handlungsmöglichkeiten, die Beschäftigte und ihre Gewerkschaften in einer solchen Auseinandersetzung haben, um ihre berechtigten Interessen gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Einen Teil dieser Möglichkeiten haben wir schon in der Praxis erlebt. Wir wissen auch, dass allein aus Sicht der bisherigen Erfahrungen, die Maßnahmen der vergangenen Wochen wohl noch nicht ausreichen werden, um IBM zu einem Umdenken zu bewegen. Möglicherweise wären für dieses Umdenken massive Arbeitsunterbrechungen, die über das bereits praktizierte Maß deutlich hinausgehen, notwendig. Zu solchen Maßnahmen dürfen Gewerkschaften nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. März (Az: 5 CA 45 42/04) in einer Situation, wie sie hier bei uns vorliegt, aufrufen. Gewerkschaften können nach diesem Urteil Tarifforderungen aufstellen, mit denen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden sollen, die Arbeitsnehmern in Folge geplanter Betriebsänderungen (hier Betriebsschließung) entstehen. Für solche Forderungen können sie auch zum Streik aufrufen.

 

Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte hat sich mit ziemlicher Sicherheit bereits innerlich entschieden, ob sie/er freiwillig das Feld räumt, eine von IBM festgesetzte Entschädigungssumme akzeptiert und sich damit in eine unsicher Zukunft begibt. Diejenigen die sich für eine Auseinandersetzung um den Erhalt des Standortes und eine Zukunft in Schweinfurt entschieden haben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine solche Auseinandersetzung gewinnbar ist, aber das Engagement aller erforderlich macht. Die IG Metall wird eine solche Auseinandersetzung in jedem Fall unterstützen und begleiten. Es geht auch um die Arbeitsplätze bei IBM, es geht aber in noch größerem Maße um die Art und Weise, wie in diesem Land Kapitalinteressen, zwischenzeitlich scheinbar ganz selbstverständlich, vor das Gemeinwohl gestellt werden.

 

Quelle: Peter Kippes

 

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