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Missachtung
geltenden Rechts durch IBM
Anfang
März verkündete IBM die Absicht, die Lokationen Schweinfurt und Hannover zum
September diesen Jahres schließen zu wollen. Für IBM insgesamt möglicherweise
keine allzu dramatische Sache - für die Betroffenen ein massiver Einschnitt in
die derzeitige, aber auch für die künftige Lebensplanung. Nach anfänglichem
Entsetzen entwickelte sich - zumindest in Schweinfurt - sehr schnell die Überzeugung,
dass eine bedingungslose Kapitulation nicht in Frage kommt. Der Standort wird
nicht „smooth“ abgewickelt - auch wenn sich IBM das so vorgestellt hat und
in der Vergangenheit auch alle Maßnahmen so umgesetzt hat.
Das
lokale Betriebsratsgremium beginnt unmittelbar nach bekannt werden der IBM Pläne
mit Verhandlungen um einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Die
Arbeitgeberseite verschickt „Muster“ von Aufhebungsverträgen und will so
die Verhandlungen um einen Interessenausgleich ad Absurdum führen. Dieses
Vorgehen ist rechtswidrig - und bleibt nicht die einzige Missachtung geltenden
Rechts durch IBM in der bisherigen Auseinandersetzung. Die Beschäftigten zeigen
ihren Protest sehr schnell öffentlich. Für den größten Teil der
„Demonstranten“ eine neue Erfahrung. Anders als es viele für sich einschätzten,
reicht es offensichtlich nicht, hoch qualifiziert, leistungsbereit, engagiert
und zum Teil ohne Rücksicht auf private Interessen, für das Unternehmen da zu
sein. Anscheinend gibt es noch Entscheidungsebenen, die nicht im Zwiegespräch
mit dem unmittelbaren Vorgesetzten - oder sogar dem zuständigen Geschäftsführer
zu beeinflussen sind. Im konkret vorliegenden Fall sind es die
Gewinnerwartungen, die IBM aus unserer Sicht willkürlich festsetzt. Dabei
spielt es auch keine Rolle, dass der Standort Schweinfurt unumstritten
wirtschaftlich positiv zum Unternehmensergebnis beiträgt und in der
Vergangenheit auch immer beigetragen hat. Und es spielt auch offensichtlich
keine Rolle, das die „Geburtsstätte“ des gesamten Geschäftszweiges
„Business Service“ in Schweinfurt seinen Anfang genommen hat.
Zwischenzeitlich
wurden die Verhandlungen um einen Interessensausgleich und einen Sozialplan an
den Gesamtbetriebsrat delegiert. Dort verhält sich die Arbeitgeberseite aber
ganz genau so, wie in den lokalen Verhandlungen. Über Allgemeinplätze geht die
Geschäftsführung auch in diesen Gesprächen nicht hinaus. Nach wie vor
ist keine Bereitschaft zu erkennen, über die Vorschläge des Betriebsrats zum
Erhalt der Standorte Schweinfurt und Hannover und einen, wenn schon nicht
vermeidbaren Personalabbau, dann aber über den gesamten Geschäftsbereich, zu
verhandeln. Viele Beschäftigte fragen sich mit Recht, welche Handlungsoptionen
uns jetzt zur Verfügung stehen.
Der
eine ist die Frage, wie hoch der Anteil der Beschäftigten sein wird, die von
den Aufhebungsverträgen Gebrauch machen. Falls dies nur ein geringer Teil sein
wird, werden alle Zeitpläne, die sich IBM bei der geplanten Restrukturierung
gesetzt hat, so nicht zu halten sein. IBM hat dann offensichtlich eine Fülle
von Problemen. Eine Reihe rechtlicher Fragen wird genau so zu diskutieren sein,
wie eine neue Beurteilung der Einschätzung, dass sich die Belegschaft in
Schweinfurt offensichtlich nicht ohne weiteres abwickeln lässt.
Der
andere sind die Handlungsmöglichkeiten, die Beschäftigte und ihre
Gewerkschaften in einer solchen Auseinandersetzung haben, um ihre berechtigten
Interessen gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Einen Teil dieser Möglichkeiten
haben wir schon in der Praxis erlebt. Wir wissen auch, dass allein aus Sicht der
bisherigen Erfahrungen, die Maßnahmen der vergangenen Wochen wohl noch nicht
ausreichen werden, um IBM zu einem Umdenken zu bewegen. Möglicherweise wären für
dieses Umdenken massive Arbeitsunterbrechungen, die über das bereits
praktizierte Maß deutlich hinausgehen, notwendig. Zu solchen Maßnahmen dürfen
Gewerkschaften nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom
15. März (Az: 5 CA 45 42/04) in einer Situation, wie sie hier bei uns vorliegt,
aufrufen. Gewerkschaften können nach diesem Urteil Tarifforderungen aufstellen,
mit denen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden sollen,
die Arbeitsnehmern in Folge geplanter Betriebsänderungen (hier Betriebsschließung)
entstehen. Für solche Forderungen können sie auch zum Streik aufrufen.
Jede
Beschäftigte und jeder Beschäftigte hat sich mit ziemlicher Sicherheit bereits
innerlich entschieden, ob sie/er freiwillig das Feld räumt, eine von IBM
festgesetzte Entschädigungssumme akzeptiert und sich damit in eine unsicher
Zukunft begibt. Diejenigen die sich für eine Auseinandersetzung um den Erhalt
des Standortes und eine Zukunft in Schweinfurt entschieden haben, müssen sich
darüber im Klaren sein, dass eine solche Auseinandersetzung gewinnbar ist, aber
das Engagement aller erforderlich macht. Die IG Metall wird eine solche
Auseinandersetzung in jedem Fall unterstützen und begleiten. Es geht auch um
die Arbeitsplätze bei IBM, es geht aber in noch größerem Maße um die Art und
Weise, wie in diesem Land Kapitalinteressen, zwischenzeitlich scheinbar ganz
selbstverständlich, vor das Gemeinwohl gestellt werden.
Quelle:
Peter Kippes
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