|
DGB
Kreis Hassberge ruft zur Sozialwahl auf
Die
erste zentrale Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für den
Hassbergkreis findet am Vorabend des 1. Mai in Neubrunn in der Heilig-Länder-Halle
statt. Am 30.04. wird Gottfried Schneider, erster Bevollmächtigter der IG
Metall, Verwaltungsstelle Bamberg zu den Gewerkschaftern aus den Hassbergen
sprechen. Die organisatorischen Absprachen für die Veranstaltung traf der
Kreisvorstand in seiner Sitzung in Sand. Mit Hilfestellung durch Willi Schütz
und Helmut Buld, die als Ortskartellvorsitzenden jahrelang die Maifeiern im
Maintal organisierten, geht der neue DGB Kreisvorstand Hassberge diese Aufgabe
an. Auch wenn in den einzelnen Orten, Zeil, Eltmann und Ebern keine eigenen
Maifeiern mehr abgehalten werden, soll mit der zentralen Veranstaltung die
Position des DGB in die Öffentlichkeit getragen werden. Diese soll in den nächsten
Jahren an wechselnden Orten des Kreises abgehalten werden.
„Von
einem sterben lassen der Maifeiern und einem Nein des Kreisvorstandes zur
Eberner Maifeier, wie dies in einer Zeitung in Ebern zu lesen war, kann nicht
die Rede sein. Wir wollen eine neue Tradition begründen“, so DGB
Kreisvorsitzende Sabine Schmitt. Man wolle als DGB Kreis auf der erstmals neu
geschaffenen Ebene, dem Kreis, versuchen gut zusammen zuarbeiten und die Kräfte
zu bündeln. Das Ortskartell Ebern habe das auch mit beschlossen und unterstützt.
Denn bei immer schwächeren Besuchen der Maifeiern in den einzelnen Orten, könne
ein neuer Weg vielleicht entgegenwirken. Den wolle man mit der zentralen
Veranstaltung begehen, so Schmidt. Das Sparen habe bei dieser Entscheidung des
DBG keine Rolle gespielt, ehr schon der Aufwand der Ehrenamtlichen Funktionäre,
der im Vergleich zum Nutzen, den Teilnehmerzahlen, zu sehen sei, ergänzte Jürgen
Hennemann. „Wir hoffen natürlich auch bei dieser zentralen Veranstaltung auf
eine ausführliche Berichterstattung der Zeitungen im Landkreis, brachte Willi
Schütz, DGB Ortskartellvorsitzender ein.
Alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Rentner und die ganze Bevölkerung des
Kreises sind nach Neubrunn eingeladen. Gerade in einer Zeit, in der die
Wirtschaft immer mehr Macht bekommt, ist es notwendig als Arbeitnehmer
solidarisch zusammenzustehen. Die Ortskartelle werden Fahrgemeinschaften
organisieren. Interessierte sollen auf die bekannten Ansprechpartner vor Ort
zugehen.
Weiteres
Thema bei der Vorstandssitzung war die anstehende Wahl der Gremien der
Versicherten der Sozialversicherungen, die so genannte Sozialwahl. Der DGB-
Kreisverband Hassberge ruft alle wahlberechtigten Sozialversicherten dazu auf,
sich an den Sozialwahlen 2005 zu beteiligen. DGB Kreisvorsitzende Sabine
Schmidt: "Wählen heißt mitbestimmen. Nutzen Sie die Möglichkeit die
Versichertenvertretung in ihrer Krankenversicherung oder der Rentenversicherung
zu wählen!“ Jürgen Hennemann, Vorstandsmitglied des DGB Kreis Hassberge,
selbst Verwaltungsratsvorsitzender einer Betriebskrankenkasse (BKK) erläutert:
Die Haushaltsplanaufstellung und Finanzplanung gehören zu den wichtigsten
Aufgaben der Selbstverwaltung, die die Vertreter der Versicherten in der
Sozialversicherung haben. Alle sechs Jahre werden Kandidatinnen und Kandidaten für
die Vertreterversammlung der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und für
die Verwaltungsräte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen gewählt.
Die Gremien sind je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Außer
bei den Ersatzkassen. In ihnen reden nur die Versicherten mit. Die Vertreter
arbeiten alle ehrenamtlich.
Die
Vertreterversammlung und Verwaltungsräte haben u.a. die Aufgabe, den Vorstand
zu wählen und zu kontrollieren. Sie beschließen aber auch die Satzung. In der
Satzung der Krankenkasse ist zum Beispiel festgelegt, wie hoch die
Krankenkassenbeiträge der Versicherten sind.
Nicht
bei allen Versicherungen gibt es „Urwahlen“, bei denen die Wählerinnen und
Wähler tatsächlich abstimmen können. Oft einigen sich die Organisationen
vorher darauf, genauso viele Männer und Frauen vorzuschlagen wie Sitze zu
vergeben sind. Sie gelten dann automatisch als gewählt („Friedenswahl“).
Das ist bei den Meisten Krankenkassen der Fall. Urwahlen gibt es bei der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), der Barmer Ersatzkasse und
der Techniker-Krankenkasse. Bei den meisten BKK´s gibt es Friedenswahlen.
Die
Sozialwahl ist eine Listenwahl. Es werden also keine einzelnen Personen
angekreuzt, sondern Organisationen. Neben den Gewerkschaften werben noch andere
Listen um die Stimmen der Versicherten. Oft verbergen sich hinter „freien
Listen“ Kandidaten, die schwer durchschaubare oder gar Arbeitgeberinteressen
vertreten. Deshalb die bewährten Kräfte der DGB Gewerkschaften wählen.
Die
Arbeitnehmerinteressen sicher im Blick hat Elisabeth Kuhn aus Schweinfurt. Die
freigestellte Betriebsrätin von SKF kandidiert auf der bundesweiten BfA- Liste
der IG Metall auf Platz fünf für die Vertreterversammlung, erwähnt Helmut
Buld Stellvertretender Vorsitzender des DGB Kreis Hassberge. „Wer regionale
Vertretung haben möchte, muss bei uns im Kreis die Liste der IG Metall wählen“,
so Vorstandsmitglied Jürgen Hennemann.
Die
Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. „Es ist denkbar einfach zu wählen“,
erklärt Willi Schütz das Wahlverfahren. Die Wahlunterlagen werden an Mitte
April allen Wahlberechtigten nach Hause zugesandt. Nur noch die Listen der DGB
Gewerkschaften ankreuzen, fertig, ab in den nächsten Briefkasten. Die Briefwahl
ist für die Wähler kostenfrei. Sie muss bis 01. Juni 2005, dem offiziellen
Wahltag, erfolgt sein.
Neben
der Sozialwahl war das neue Gleichstellungsgesetz Thema. Die Bundesregierung hat
zur Umsetzung einer EU Richtlinie ein Gleichstellungsgesetz vorgelegt mit dem
die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und die Gleichbehandlung ohne
Unterschied der Rasse, ethnischen Herkunft, oder Behinderung erreicht werden
soll. Die Arbeitgeberverbände laufen Amok gegen das Gesetzesvorhaben, das
Antidiskriminierungsgesetz könne eine Klageflut auslösen, oder ein Ende der
Vertragsfreiheit bedeuten, so die Unkenrufe der Unternehmerverbände, berichtet
Sabine Schmidt. „Dem ist nicht so“, erläuterte Jürgen Hennemann und
stellte ein Informationsblatt des DGB Vorstandes vor. Von Ende der
Vertragsfreiheit könne keine Rede sein, im Arbeitsrecht gelte sie weiter
uneingeschränkt. Der Gesetzentwurf würde das Diskriminierungsverbot ausdrücklich
auf das Zivilrecht beziehen. Lediglich die Rechte der potentiell Benachteiligten
würden gestärkt, so Hennemann. Eine Klageflut sei ebenso wenig zu erwarten, da
auch heute schon Klagemöglichkeiten bestünden. Die seit 25 Jahren bestehende Möglichkeit,
bei Geschlechterdiskriminierung auf Schadensersatz zu klagen, wurde nur sehr zurückhaltend
genutzt. „Seit 1980 gab es insgesamt 112 Prozesse von denen 54 erfolgreich
waren. Von einer Klageflut kann man da wirklich nicht reden“, stellte
Hennemann fest. Es gäbe sicher sehr viel mehr tatsächliche Fälle von
Diskriminierung in den Betreiben, als Klagen eingereicht würden, ergänzte
Willi Schütz.
„Hier
ist nur Panikmache seitens der Arbeitgeber angesagt. Vielmehr sollten sie in den
Betrieben darauf schauen, dass keine Benachteiligungen entstehen,“ forderte
die DGB Vorsitzende Sabine Schmidt. Das Informationsblatt kann über den DGB in
Schweinfurt angefordert, oder auf der Maikundgebung in Neubrunn mitgenommen
werden.
Quelle:
DGB Kreis Hassberge
zurück
|