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Katja Kipping kommt nach Bamberg

 

Die Bamberger Linke lädt am Montag, den 12. September 2005 zu einer Abendveranstaltung mit der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping ein. Thema wird die Auseinandersetzung um ein existenzsicherndes Grundeinkommen sein. Katja Kipping ist stellvertretende Parteivorsitzende der Linkspartei.PDS und Mitglied des Sächsischen Landtages. Dort arbeitet sie als Sprecherin für die Verkehrspolitik der PDS-Landtagsfraktion. Die Linkspolitikerin ist ferner Sprecherin des Fahrgastbeirates bei der DB-Regio Sachsen und Sprecherin des Netzwerkes für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Kipping tritt als Spitzenkandidatin der Linkspartei.PDS in Sachsen zur Bundestagswahl an. Die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr im Nebenzimmer des Gasthauses "Zum Sternla" (Lange Straße 46). 

 

Katja Kipping meint zum bedingungslosen Grundeinkommen: Während am 09. Juli 2004 im Bundesrat Hartz IV beschlossen wurde, gründeten Wissenschaftler/-innen, Studierende, Vertreter/-innen der Erwerbslosen- und Armutsbewegung, kirchliche Verbänden sowie Mitglieder verschiedener Parteien im Wissenschaftszentrum Berlin das deutsche Netzwerk für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dabei verständigten sich die Gründungsmitglieder auf vier Kriterien, die ein Grundeinkommen erfüllen sollte: existenzsichernd, individueller Rechtsanspruch, keine Bedürftigkeitsprüfung, kein Zwang zur Arbeit.

 

Die Grundidee, beschäftigt schon lange die verschiedenen politischen Lager. So wurde in den siebziger Jahren das liberale Bürgergeld entworfen. Seit den frühen achtziger Jahren sind Grundeinkommensmodelle in kirchlichen Kreisen entwickelt und von Erwerbslosen ins Gespräch gebracht worden. Ende der Achtziger diskutierten die Grünen über das bedingungslose Grundeinkommen und seit einigen Jahren werben emanzipatorische Kräfte innerhalb der PDS für dieses Konzept als die Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft und der Krise der Sozialsysteme. Wenige Forderungen wirken so polarisierend wie der Ruf nach ein einem bedingungslosen Grundeinkommen. Der folgende Beitrag stellt deshalb Grundzüge sowie Vorteile vor und setzt sich mit Einwänden auseinander.

 

Grundzüge und Vorteile eines bedingungslosen Grundeinkommens

Das bedingungslose Grundeinkommen soll jedem in der BRD lebenden Menschen qua Existenz zustehen. Im Klartext heißt das: Jede und jeder bekommt monatlich eine feste Summe überwiesen; die Verwaltung könnte den Finanzämtern obliegen. Für die Höhe gibt es verschiedene Vorschläge. Die BAG Sozialhilfeinitiativen spricht sich für 800 Euro plus Wohngeld aus. Die Junge Union fordert eine Grundrente von 800 Euro. Innerhalb der PDS wurden Summen von 750 bis 1.000 Euro ins Gespräch gebracht. Die höchste mir bekannt Summe, die ins Gespräch gebracht wurde, beträgt 1.500 Euro. Auf jeden Fall sollte es meiner Meinung nach die Armutsschwelle von 50 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der abhängig Beschäftigten überschreiten. Gegenwärtig entspräche dies ca. 750 Euro/ Monat.

Auch sollte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens immer im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung sowie einem gesetzlich garantierten Mindestlohn diskutiert werden. Die  Einführung könnte zunächst schrittweise, auf besondere Lebenslagen bezogen, erfolgen. Eine Grundrente bzw. eine Kindergrundsicherung sind wohl am ehesten mehrheitsfähig.

Das bedingungslose Grundeinkommen bietet viele Vorteile. Alle wären frei von existenzieller Not. Dieses Modell ist transparent und funktioniert unbürokratisch. Die Erniedrigung, um Unterstützung bitten zu müssen, fällt weg. Arbeitsbedingungen werden sich verbessern. Das Grundeinkommen verwirklicht das Recht auf selbstbestimmte Tätigkeit, denn die Sicherheit eines in jeder Lebenssituation bedingungslosen Einkommens erleichtert Existenzgründungen ebenso wie die Bildung von Kommunen. Man kann ohne Probleme eine Auszeit nehmen, auch mit 50 Jahren ein Studium beginnen oder ein Sabbatjahr einlegen. Frauen, die in dieser Gesellschaft besonders vom Partnereinkommen abhängig sind, wird eine selbstbestimmte Entwicklung erleichtert. Wenn finanzschwache Haushalte mehr Geld erhalten, werden sie das vorrangig ausgeben, anstatt es zu sparen. Das hilft dem Mittelstand, der schließlich vor allem auf die Binnennachfrage angewiesen ist. Die garantierte materielle Sicherheit ermöglicht Freiheit von Angst – eine wichtige Vorraussetzung für demokratisches Verhalten. Wer frei von Existenzängsten ist, bringt sich schließlich eher ein.

Ob ein solches Grundeinkommen wie ein 'Trojanisches Pferd' den Kapitalismus sprengen wird oder zum gemütlichen Einrichten im Kapitalismus führt, ist umstritten. Auf jeden Fall bricht es mit der dem Kapitalismus innewohnenden Verwertbarkeitslogik und bewirkt, dass Menschen auf Grund der garantierten materiellen Sicherheit weniger erpressbar sind. Damit erleichtert es politische Teilhabe und Zivilcourage und befördert damit gesellschaftliche Transformation.

 

Krise der Arbeitsgesellschaft

Die zunehmende Produktivität – seit 1960 ist sie um das Dreifache gestiegen – verändert die Arbeitswelt. Immer weniger Menschen produzieren immer mehr. Diese Entwicklung lässt in Verbindung mit Profitstreben den Bedarf an Arbeitskräften im produzierenden wie auch im klassischen Dienstleistungssektor sinken. Die besonders für Männer üblichen Erwerbsbiographien (Schulabschluss – Berufsausbildung – Berufseinstieg – Karriere im erlernten Beruf –  Rente) werden immer seltener und Brüche in den Erwerbsbiographien immer häufiger. Hinzu kommt das, was Vobruba als »doppelte Krise der Lohnarbeit« bezeichnet. Gemeint ist das zunehmende Bedürfnis nach sinnstiftender Arbeit. Das bisherige moralische Postulat, Arbeit an sich sei ein Wert, wird zunehmend hinterfragt. Zweiter Bestandteil dieser Krise ist die zunehmende Massenarbeitslosigkeit, die den Sicherungssystemen in ihrer bestehenden Form ihre Finanzbasis entzieht.

 

Zustand der sozialen Sicherungssysteme

Unser Sozialsystem ist unmittelbar an Erwerbsarbeit gekoppelt. Dies begründet seine Krisenanfälligkeit in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Die existierenden Sicherungssysteme fangen zwar Menschen in Not auf, jedoch ermöglicht das Arbeitslosengeld II kein Leben jenseits der Armut. Leistungsempfängerinnen und -empfänger müssen sich zudem einer erniedrigenden Bedarfsprüfung unterziehen. Die Anrechnung von Partnereinkommen schafft Abhängigkeitsverhältnisse. Die bisherige Bedarfsprüfung bevorteilt Menschen, die auf Grund ihres Bildungsstandes und ihrer kommunikativen Kompetenz problemlos die bürokratische Prozedur handhaben können. Die wirklichen sozialen Härtefälle hingegen sind benachteiligt. Schließlich werden immer noch Menschen obdachlos, einfach weil sie der bürokratischen Prozedur nicht gewachsen sind.

Hinzu kommt, dass die Auszahlung zunehmend an den Zwang, jedes Jobangebot zu jedem Preis anzunehmen, gekoppelt wird. Im Sinne eines selbstbestimmten Lebens und einer Arbeitswelt, in welcher der einzelne vor dem »Terror der Ökonomie« geschützt wird, gehören Bedarfsprüfung und Arbeitszwang abgeschafft.

 

Zunehmende Spaltung und Verarmung

Immer mehr Menschen erwerben geringere Ansprüche und müssen deshalb unterhalb der Armutsschwelle leben. Ein Drittel bis ein Viertel der Bevölkerung ist zumindest kurzzeitig von Armut betroffen. Besonders dramatisch gestaltet sich die zunehmende Kinderarmut (jedes siebte Kind), weil sie soziale Ausgrenzung vererbt und dauerhafte Armutsbevölkerung etabliert. Die Lohnzentriertheit zementiert die bestehenden sozialen Unterschiede. So kann zum Beispiel eine allein erziehende Mutter mit einer klassischen Arbeiterkarriere weder für die Rente noch für die Arbeitslosigkeit besonders hohe Ansprüche erwerben – im Gegensatz zu einem Beamten.

 

Dann liegen doch alle nur noch in der Hängematte!

Der Drang, sich selbst zu verwirklichen, ist eine menschliche Grundeigenschaft. Der unbezahlte Einsatz vieler während der Flut im Jahre 2002 bewies: Es gibt bei vielen die Bereitschaft, Tätigkeiten, von deren Notwendigkeit sie überzeugt sind, zu erledigen. Auch die Tatsache, dass 34 Prozent der Bevölkerung (22 Millionen Menschen) sich regelmäßig mehr als 15 Wochenstunden ehrenamtlich engagieren, belegt diese Annahme. Außerdem besteht auch weiterhin ein materieller Anreiz zur Erwerbsarbeit. 750 bis 1000 Euro im Monat sind schließlich kein Reichtum.

Ein Nebeneffekt besteht gerade darin, dass schlecht bezahlte Berufe, zum Beispiel in der Pflege, besser vergütet werden. Schließlich wird es nicht mehr den Druck geben, Arbeit zu jedem Preis annehmen zu müssen. Die Beschäftigten wären demnach in einer besseren Verhandlungsposition. Dies wird ebenfalls für zunehmenden Druck zur Automatisierung bei unangenehmen Jobs wie beim Müllsortieren sorgen. Wer einmal eine manuelle Abfallsortierungshalle von innen erlebt hat, wird begrüßen, wenn diese Arbeit in Zukunft automatisch erledigt wird.

Gegnerinnen und Gegner des Grundeinkommens unterstellen gern, es ginge nur ums bezahlte Faulenzen. Dies trifft nicht zu. Im Gegenteil, erst das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht es, die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arbeitende und Erwerbslose aufzuheben. Nur konsequente Arbeitszeitverkürzung und Steigerung der Massenkaufkraft können nachhaltig Arbeitslosigkeit abbauen. Dass mit einem Grundeinkommen die Massenkaufkraft gestärkt wird, ist unbestritten. Bei Arbeitszeitverkürzung stellt sich die Frage‚ ob mit vollem Lohnausgleich. So manches große Unternehmen mag in der Lage sein, diese richtige politische Forderung zu finanzieren. Aber zumindest die meisten Kommunen und kleinen Betriebe sind dazu nicht fähig. An dieser Stelle kann das Grundeinkommen als eine Art Lohnausgleich fungieren.

Sicherlich: Es wird auch faule Bezieherinnen und Bezieher eines Grundeinkommens geben. So wie es eben auch faule Millionäre und faule Kinder reicher Eltern gibt. Doch ob faul oder nicht, als humanistisch eingestellter Mensch sollte man es in dieser Frage mit Erich Fromm halten: »Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft von Nutzen ist.«

 

Das ist doch unbezahlbar!

Für ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat und Kopf bedürfte es jährlich rund einer Billionen Euro. Da stellt sich selbstverständlich die Frage nach der Finanzierbarkeit. Dazu wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet, die natürlich noch weiter untersucht werden müssen. Erstens ersetzt das bedingungslose Grundeinkommen bestehende Sozialleistungen. Allein im Jahr 2000 wurden in der BRD 680 Milliarden Euro Transferleistungen ausgezahlt. Schon durch den Abbau der dafür erforderlichen Bürokratie werden Mittel eingespart. Außerdem rechnet man damit, dass 30 Prozent des Geldes, das an Einkommensschwächere geht, über den Umweg von mehr Konsum, Umsatzankurbelung, Mehrwert- sowie Umsatzsteuer wieder im Staatshaushalt landet. Die BAG Sozialhilfeinitiativen hat darüber hinaus eine 50-prozentige Abgabe auf alle Nettoeinkommen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist nicht unumstritten, da er de facto einer Steuererhöhung gleichkäme. Es ist jedoch zu beachten, dass jeder im Monat ca. 1000 Euro bekommt. Bei einem Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro, wird die „Take-half“-Abgabe also erst ab einem Nettoeinkommen von mehr als 2000 Euro zu einem Minusgeschäft  für den einzelnen. Dafür hat er die Sicherheit, dass er und alle Familienmitglieder in jeder persönlichen Krisenzeit garantiert finanziell mit einem Grundeinkommen abgesichert sind.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei eigentlich nicht um eine Frage der Finanzierung im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt. Vielmehr geht es um makroökonomische Verteilungsprozesse. Es geht um eine »Sozialisierung der Investitionen« bzw. um einen Umverteilungsprozess innerhalb unseres heutigen Bruttosozialproduktes. Dieses betrug im Jahr 2002 rund 2,1 Billionen Euro.

So leer auch die öffentlichen Kassen sind, so ist doch auf der anderen Seite viel Reichtum vorhanden. Von 1994 bis 2001 erhöhten sich die Gewinne der Großunternehmen um 64 Prozent. Allein im Jahr 2002 stieg die Zahl der deutschen Euro-Millionäre um 25.000. Während die Arbeitseinkommen seit Jahren stagnieren und sinken, haben die Einkommen aus Vermögensbesitz seit 1990 um über 60 Prozent zugelegt. Ein neuer Verteilungskompromiss erfordert natürlich eine grundlegende Reform des Steuersystems. Eine solche Reform ist jedoch sowieso im Sinne der sozialen Gerechtigkeit erforderlich. Schließlich entlastet das bestehende Steuersystem zunehmend große Unternehmen sowie Besserverdienende.

 

Das ist doch ungerecht!

Gralshüter der Leistungsgerechtigkeit wenden gern gegen das bedingungslose Grundeinkommen ein, dass man sich eine solche Unterstützung erst einmal durch Leistung verdienen muss. Doch mit welcher Leistung nützt man tatsächlich der Gesellschaft? Und wie viel Euro ist welche Leistung wert? Wer Geld durch Abholzen des Regenwaldes verdient, gilt heute als erfolgreicher Geschäftsmann, obwohl er großen Schaden an unser aller Lebensgrundlage anrichtet. Vincent van Gogh, der selbst nur ein einziges Bild verkaufen konnte, wurde zu Lebzeiten von vielen als Nichtsnutz angesehen, der nur auf Kosten seines Bruders lebte. Heute gelten seine Werke als wichtiges Kulturgut. Klaus Esser bekam für seine neunmonatige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender 16,5 Millionen Euro. Ein Stahlarbeiter bei Mannesmann hätte für diese Summe 330 Jahre arbeiten müssen.

 

Ist das gerecht? Welche Instanz hat das Recht zu entscheiden, welche Leistung der Gesellschaft nützt und wie viel Euro sie wert ist? Welche Instanz hat das Recht zu entscheiden, welche Lebensentwürfe es wert sind, unterstützt zu werden? Doch wohl zu aller erst jeder Mensch für sich selbst. Freiheit in der Wahl des eigenen Lebensentwurfes, das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen bedürfen aber natürlich einer materiellen Basis. Emanzipatorische Linke sollten deswegen Gerechtigkeit nicht im Sinne von Leistungsgerechtigkeit interpretieren, sondern für soziale Gerechtigkeit im Sinne von Teilhabegerechtigkeit streiten. Gerecht ist, wenn allen Menschen ein Leben jenseits der Armut und Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Soziale Gerechtigkeit im Sinne von Teilhabegerechtigkeit hält es deswegen mit der Liedzeile »Und weil der Mensch ein Mensch ist«. Eine Schlussfolgerung aus dieser Herangehensweise ist die Befürwortung des bedingungslosen Grundeinkommens.

 

 

Quelle: Andre´ Hübel, nah, www.katja-kipping.de 

 

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