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Katja
Kipping kommt nach Bamberg
Die
Bamberger Linke lädt am Montag, den 12. September 2005
zu einer Abendveranstaltung mit der stellvertretenden
Bundesvorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping ein.
Thema wird die Auseinandersetzung um ein
existenzsicherndes Grundeinkommen sein. Katja
Kipping ist stellvertretende Parteivorsitzende der
Linkspartei.PDS und Mitglied des Sächsischen Landtages.
Dort arbeitet sie als Sprecherin für die
Verkehrspolitik der PDS-Landtagsfraktion. Die
Linkspolitikerin ist ferner Sprecherin des
Fahrgastbeirates bei der DB-Regio Sachsen und Sprecherin
des Netzwerkes für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Kipping tritt als Spitzenkandidatin der Linkspartei.PDS
in Sachsen zur Bundestagswahl an.
Die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr im Nebenzimmer
des Gasthauses "Zum Sternla" (Lange Straße
46).
Katja
Kipping meint zum bedingungslosen Grundeinkommen:
Während
am 09. Juli 2004 im Bundesrat Hartz IV beschlossen
wurde, gründeten Wissenschaftler/-innen, Studierende,
Vertreter/-innen der Erwerbslosen- und Armutsbewegung,
kirchliche Verbänden sowie Mitglieder verschiedener
Parteien im Wissenschaftszentrum Berlin das deutsche
Netzwerk für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dabei
verständigten sich die Gründungsmitglieder auf vier
Kriterien, die ein Grundeinkommen erfüllen sollte:
existenzsichernd, individueller Rechtsanspruch, keine
Bedürftigkeitsprüfung, kein Zwang zur Arbeit.
Die
Grundidee, beschäftigt schon lange die verschiedenen
politischen Lager. So wurde in den siebziger Jahren das
liberale Bürgergeld entworfen. Seit den frühen
achtziger Jahren sind Grundeinkommensmodelle in
kirchlichen Kreisen entwickelt und von Erwerbslosen ins
Gespräch gebracht worden. Ende der Achtziger
diskutierten die Grünen über das bedingungslose
Grundeinkommen und seit einigen Jahren werben
emanzipatorische Kräfte innerhalb der PDS für dieses
Konzept als die Antwort auf die Krise der
Arbeitsgesellschaft und der Krise der Sozialsysteme.
Wenige Forderungen wirken so polarisierend wie der Ruf
nach ein einem bedingungslosen Grundeinkommen. Der
folgende Beitrag stellt deshalb Grundzüge sowie
Vorteile vor und setzt sich mit Einwänden auseinander.
Grundzüge
und Vorteile eines bedingungslosen Grundeinkommens
Das
bedingungslose Grundeinkommen soll jedem in der BRD
lebenden Menschen qua Existenz zustehen. Im Klartext heißt
das: Jede und jeder bekommt monatlich eine feste Summe
überwiesen; die Verwaltung könnte den Finanzämtern
obliegen. Für die Höhe gibt es verschiedene Vorschläge.
Die BAG Sozialhilfeinitiativen spricht sich für 800
Euro plus Wohngeld aus. Die Junge Union fordert eine
Grundrente von 800 Euro. Innerhalb der PDS wurden Summen
von 750 bis 1.000 Euro ins Gespräch gebracht. Die höchste
mir bekannt Summe, die ins Gespräch gebracht wurde,
beträgt 1.500 Euro. Auf jeden Fall sollte es meiner
Meinung nach die Armutsschwelle von 50 Prozent des
durchschnittlichen Nettoeinkommens der abhängig Beschäftigten
überschreiten. Gegenwärtig entspräche dies ca. 750
Euro/ Monat.
Auch
sollte die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens immer im Zusammenhang mit
Arbeitszeitverkürzung sowie einem gesetzlich
garantierten Mindestlohn diskutiert werden. Die
Einführung könnte zunächst schrittweise, auf
besondere Lebenslagen bezogen, erfolgen. Eine Grundrente
bzw. eine Kindergrundsicherung sind wohl am ehesten
mehrheitsfähig.
Das
bedingungslose Grundeinkommen bietet viele Vorteile.
Alle wären frei von existenzieller Not. Dieses Modell
ist transparent und funktioniert unbürokratisch. Die
Erniedrigung, um Unterstützung bitten zu müssen, fällt
weg. Arbeitsbedingungen werden sich verbessern. Das
Grundeinkommen
verwirklicht das Recht auf selbstbestimmte Tätigkeit,
denn die Sicherheit eines in jeder Lebenssituation
bedingungslosen Einkommens erleichtert Existenzgründungen
ebenso wie die Bildung von Kommunen. Man kann ohne
Probleme eine Auszeit nehmen, auch mit 50 Jahren ein
Studium beginnen oder ein Sabbatjahr einlegen. Frauen,
die in dieser Gesellschaft besonders vom
Partnereinkommen abhängig sind, wird eine
selbstbestimmte Entwicklung erleichtert. Wenn
finanzschwache Haushalte mehr Geld erhalten, werden sie
das vorrangig ausgeben, anstatt es zu sparen. Das hilft
dem Mittelstand, der schließlich vor allem auf die
Binnennachfrage angewiesen ist. Die
garantierte materielle Sicherheit ermöglicht Freiheit
von Angst – eine wichtige Vorraussetzung für
demokratisches Verhalten. Wer frei von Existenzängsten
ist, bringt sich schließlich eher ein.
Ob
ein solches Grundeinkommen wie ein 'Trojanisches Pferd'
den Kapitalismus sprengen wird oder zum gemütlichen
Einrichten im Kapitalismus führt, ist umstritten. Auf
jeden Fall bricht es mit der dem Kapitalismus
innewohnenden Verwertbarkeitslogik und bewirkt, dass
Menschen auf Grund der garantierten materiellen
Sicherheit weniger erpressbar sind. Damit erleichtert es
politische Teilhabe und Zivilcourage und befördert
damit gesellschaftliche Transformation.
Krise
der Arbeitsgesellschaft
Die
zunehmende Produktivität – seit 1960 ist sie um das
Dreifache gestiegen – verändert die Arbeitswelt.
Immer weniger Menschen produzieren immer mehr. Diese
Entwicklung lässt in Verbindung mit Profitstreben den
Bedarf an Arbeitskräften im produzierenden wie auch im
klassischen Dienstleistungssektor sinken. Die besonders
für Männer üblichen Erwerbsbiographien
(Schulabschluss – Berufsausbildung – Berufseinstieg
– Karriere im erlernten Beruf –
Rente) werden immer seltener und Brüche in den
Erwerbsbiographien immer häufiger. Hinzu kommt das, was
Vobruba als »doppelte Krise der Lohnarbeit«
bezeichnet. Gemeint ist das zunehmende Bedürfnis nach
sinnstiftender Arbeit. Das bisherige moralische
Postulat, Arbeit an sich sei ein Wert, wird zunehmend
hinterfragt. Zweiter Bestandteil dieser Krise ist die
zunehmende Massenarbeitslosigkeit, die den
Sicherungssystemen in ihrer bestehenden Form ihre
Finanzbasis entzieht.
Zustand
der sozialen Sicherungssysteme
Unser
Sozialsystem ist unmittelbar an Erwerbsarbeit gekoppelt.
Dies begründet seine Krisenanfälligkeit in Zeiten
hoher Arbeitslosigkeit. Die existierenden
Sicherungssysteme fangen zwar Menschen in Not auf,
jedoch ermöglicht das Arbeitslosengeld II kein Leben
jenseits der Armut. Leistungsempfängerinnen und -empfänger
müssen sich zudem einer erniedrigenden Bedarfsprüfung
unterziehen. Die Anrechnung von Partnereinkommen schafft
Abhängigkeitsverhältnisse. Die bisherige Bedarfsprüfung
bevorteilt Menschen, die auf Grund ihres Bildungsstandes
und ihrer kommunikativen Kompetenz problemlos die bürokratische
Prozedur handhaben können. Die wirklichen sozialen Härtefälle
hingegen sind benachteiligt. Schließlich werden immer
noch Menschen obdachlos, einfach weil sie der bürokratischen
Prozedur nicht gewachsen sind.
Hinzu
kommt, dass die Auszahlung zunehmend an den Zwang, jedes
Jobangebot zu jedem Preis anzunehmen, gekoppelt wird. Im
Sinne eines selbstbestimmten Lebens und einer
Arbeitswelt, in welcher der einzelne vor dem »Terror
der Ökonomie« geschützt wird, gehören Bedarfsprüfung
und Arbeitszwang abgeschafft.
Zunehmende
Spaltung und Verarmung
Immer
mehr Menschen erwerben geringere Ansprüche und müssen
deshalb unterhalb der Armutsschwelle leben. Ein Drittel
bis ein Viertel der Bevölkerung ist zumindest
kurzzeitig von Armut betroffen. Besonders dramatisch
gestaltet sich die zunehmende Kinderarmut (jedes siebte
Kind), weil sie soziale Ausgrenzung vererbt und
dauerhafte Armutsbevölkerung etabliert. Die
Lohnzentriertheit zementiert die bestehenden sozialen
Unterschiede. So kann zum Beispiel eine allein
erziehende Mutter mit einer klassischen Arbeiterkarriere
weder für die Rente noch für die Arbeitslosigkeit
besonders hohe Ansprüche erwerben – im Gegensatz zu
einem Beamten.
Dann
liegen doch alle nur noch in der Hängematte!
Der
Drang, sich selbst zu verwirklichen, ist eine
menschliche Grundeigenschaft. Der unbezahlte Einsatz
vieler während der Flut im Jahre 2002 bewies: Es gibt
bei vielen die Bereitschaft, Tätigkeiten, von deren
Notwendigkeit sie überzeugt sind, zu erledigen. Auch
die Tatsache, dass 34 Prozent der Bevölkerung (22
Millionen Menschen) sich regelmäßig mehr als 15
Wochenstunden ehrenamtlich engagieren, belegt diese
Annahme. Außerdem besteht auch weiterhin ein
materieller Anreiz zur Erwerbsarbeit. 750 bis 1000 Euro
im Monat sind schließlich kein Reichtum.
Ein
Nebeneffekt besteht gerade darin, dass schlecht bezahlte
Berufe, zum Beispiel in der Pflege, besser vergütet
werden. Schließlich wird es nicht mehr den Druck geben,
Arbeit zu jedem Preis annehmen zu müssen. Die Beschäftigten
wären demnach in einer besseren Verhandlungsposition.
Dies wird ebenfalls für zunehmenden Druck zur
Automatisierung bei unangenehmen Jobs wie beim Müllsortieren
sorgen. Wer einmal eine manuelle Abfallsortierungshalle
von innen erlebt hat, wird begrüßen, wenn diese Arbeit
in Zukunft automatisch erledigt wird.
Gegnerinnen
und Gegner des Grundeinkommens unterstellen gern, es
ginge nur ums bezahlte Faulenzen. Dies trifft nicht zu.
Im Gegenteil, erst das bedingungslose
Grundeinkommen ermöglicht
es, die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in
Arbeitende und Erwerbslose aufzuheben. Nur konsequente
Arbeitszeitverkürzung und Steigerung der
Massenkaufkraft können nachhaltig Arbeitslosigkeit
abbauen. Dass mit einem Grundeinkommen die
Massenkaufkraft gestärkt wird, ist unbestritten. Bei
Arbeitszeitverkürzung stellt sich die Frage‚ ob mit
vollem Lohnausgleich. So manches große Unternehmen mag
in der Lage sein, diese richtige politische Forderung zu
finanzieren. Aber zumindest die meisten Kommunen und
kleinen Betriebe sind dazu nicht fähig. An dieser
Stelle kann das Grundeinkommen als eine Art
Lohnausgleich fungieren.
Sicherlich:
Es wird auch faule Bezieherinnen und Bezieher eines
Grundeinkommens geben. So wie es eben auch faule Millionäre
und faule Kinder reicher Eltern gibt. Doch ob faul oder
nicht, als humanistisch eingestellter Mensch sollte man
es in dieser Frage mit Erich Fromm halten: »Dieses
Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf
medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem
Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen
eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick
darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft von
Nutzen ist.«
Das
ist doch unbezahlbar!
Für
ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat und Kopf bedürfte
es jährlich rund einer Billionen Euro. Da stellt sich
selbstverständlich die Frage nach der Finanzierbarkeit.
Dazu wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet, die natürlich
noch weiter untersucht werden müssen. Erstens ersetzt
das bedingungslose Grundeinkommen bestehende
Sozialleistungen. Allein im Jahr 2000 wurden in der BRD
680 Milliarden Euro Transferleistungen ausgezahlt. Schon
durch den Abbau der dafür erforderlichen Bürokratie
werden Mittel eingespart. Außerdem rechnet man damit,
dass 30 Prozent des Geldes, das an Einkommensschwächere
geht, über den Umweg von mehr Konsum,
Umsatzankurbelung, Mehrwert- sowie Umsatzsteuer wieder
im Staatshaushalt landet. Die BAG Sozialhilfeinitiativen
hat darüber hinaus eine 50-prozentige Abgabe auf alle
Nettoeinkommen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist nicht
unumstritten, da er de facto einer Steuererhöhung
gleichkäme. Es ist jedoch zu beachten, dass jeder im
Monat ca. 1000 Euro bekommt. Bei einem Grundeinkommen in
Höhe von 1000 Euro, wird die „Take-half“-Abgabe
also erst ab einem Nettoeinkommen von mehr als 2000 Euro
zu einem Minusgeschäft
für den einzelnen. Dafür hat er die Sicherheit,
dass er und alle Familienmitglieder in jeder persönlichen
Krisenzeit garantiert finanziell mit einem
Grundeinkommen abgesichert sind.
In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich
hierbei eigentlich nicht um eine Frage der Finanzierung
im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt. Vielmehr geht
es um makroökonomische Verteilungsprozesse. Es geht um
eine »Sozialisierung der Investitionen« bzw. um einen
Umverteilungsprozess innerhalb unseres heutigen
Bruttosozialproduktes. Dieses betrug im Jahr 2002 rund
2,1 Billionen Euro.
So
leer auch die öffentlichen Kassen sind, so ist doch auf
der anderen Seite viel Reichtum vorhanden. Von 1994 bis
2001 erhöhten sich die Gewinne der Großunternehmen um
64 Prozent. Allein im Jahr 2002 stieg die Zahl der
deutschen Euro-Millionäre um 25.000. Während die
Arbeitseinkommen seit Jahren stagnieren und sinken,
haben die Einkommen aus Vermögensbesitz seit 1990 um über
60 Prozent zugelegt. Ein neuer Verteilungskompromiss
erfordert natürlich eine grundlegende Reform des
Steuersystems. Eine solche Reform ist jedoch sowieso im
Sinne der sozialen Gerechtigkeit erforderlich. Schließlich
entlastet das bestehende Steuersystem zunehmend große
Unternehmen sowie Besserverdienende.
Das
ist doch ungerecht!
Gralshüter
der Leistungsgerechtigkeit wenden gern gegen das
bedingungslose Grundeinkommen ein, dass man sich eine
solche Unterstützung erst einmal durch Leistung
verdienen muss. Doch mit welcher Leistung nützt man
tatsächlich der Gesellschaft? Und wie viel Euro ist
welche Leistung wert? Wer Geld durch Abholzen des
Regenwaldes verdient, gilt heute als erfolgreicher Geschäftsmann,
obwohl er großen Schaden an unser aller Lebensgrundlage
anrichtet. Vincent van Gogh, der selbst nur ein einziges
Bild verkaufen konnte, wurde zu Lebzeiten von vielen als
Nichtsnutz angesehen, der nur auf Kosten seines Bruders
lebte. Heute gelten seine Werke als wichtiges Kulturgut.
Klaus Esser bekam für seine neunmonatige Tätigkeit als
Vorstandsvorsitzender 16,5 Millionen Euro. Ein
Stahlarbeiter bei Mannesmann hätte für diese Summe 330
Jahre arbeiten müssen.
Ist
das gerecht? Welche Instanz hat das Recht zu
entscheiden, welche Leistung der Gesellschaft nützt und
wie viel Euro sie wert ist? Welche Instanz hat das Recht
zu entscheiden, welche Lebensentwürfe es wert sind,
unterstützt zu werden? Doch wohl zu aller erst jeder
Mensch für sich selbst. Freiheit in der Wahl des
eigenen Lebensentwurfes, das Recht auf Selbstbestimmung
eines jeden Menschen bedürfen aber natürlich einer
materiellen Basis. Emanzipatorische Linke sollten
deswegen Gerechtigkeit nicht im Sinne von
Leistungsgerechtigkeit interpretieren, sondern für
soziale Gerechtigkeit im Sinne von Teilhabegerechtigkeit
streiten. Gerecht ist, wenn allen Menschen ein Leben
jenseits der Armut und Teilhabe an der Gesellschaft möglich
ist. Soziale Gerechtigkeit im Sinne von
Teilhabegerechtigkeit hält es deswegen mit der
Liedzeile »Und weil der Mensch ein Mensch ist«. Eine
Schlussfolgerung aus dieser Herangehensweise ist die Befürwortung
des bedingungslosen Grundeinkommens.
Quelle:
Andre´ Hübel, nah, www.katja-kipping.de
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