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Schlecker: Tarifflucht im XL-Format
Die Drogeriekette Schlecker
plant weitreichende Änderungen in ihrem Filialsystem.
Kurzfristig sollen etwa 500 so genannte XL-Filialen
eröffnet werden. Im Eiltempo schließt Schlecker kleine
Verkaufstellen, fasst Einheiten zusammen und macht
XL-Märkte auf. Betroffene Verkäuferinnen setzt das
Unternehmen kurzerhand auf die Straße. Einigen von ihnen
werden später neue Arbeitsverträge angeboten - für noch
weniger Geld und zu noch schlechteren Bedingungen, als
das ohnehin der Fall war. Schlecker betreibt rund 14.000
Filialen in ganz Europa. Das Familienunternehmen
erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 7,5
Milliarden Euro. Auch in der Region formiert sich
Widerstand gegen das Gebaren von Schlecker. Aktionen
sind geplant. In Haßfurt eröffnet am Freitag ein
XL-Markt.
Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di zeigen Gespräche
mit Betroffenen, dass Tarifrechte nicht beachtet werden.
Gewerkschaftsmitgliedern wird empfohlen, sich von
Vorgesetzten nicht überrumpeln zu lassen. Schlecker
könne niemand zu einer Unterschrift unter wie auch immer
formulierter Verträge zwingen. „Verkäuferinnen sollen
sich nicht unter Druck setzen lassen und unbedingt mit
Ihrem Betriebsrat oder mit ver.di Kontakt aufnehmen“,
erklärt die Gewerkschaft auf Flugblättern, die derzeit
an die Beschäftigten verteilt werden. Darin wird darüber
aufgeklärt, dass im Falle einer Kündigung die
Möglichkeit einer Klage besteht. „Spätestens nach drei
Wochen seit Zugang der Kündigung können Sie klagen“,
wird informiert.
Gewerkschafter sagen, jüngst aufgetauchte
Vertragsformulare zeigen deutlich, „dass Schlecker den
Weg der Tarifflucht und den Weg der beabsichtigten
untertariflichen Bezahlung wählt.“ Dabei handele es sich
bei der Ausgliederung eines Geschäftsbereiches von
Schlecker (AS) auf die Schlecker XL GmbH um eine
Betriebsabspaltung und einen Teilbetriebsübergang im
Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Dies habe zur
Folge, dass die Arbeitsverhältnisse zu gleichen
Bedingungen auf die Schlecker XL GmbH übergehen müssten.
Auch die schon erbrachten Beschäftigungszeiten müssten
angerechnet werden. „Betriebsbedingte Kündigungen wegen
eines Teilbetriebsüberganges sind auf jeden Fall
unwirksam“, zeigen sich ver.di Fachleute sicher.
Ein weiterer Versuch der Drogeriemarktkette sich aus der
Tarifbindung zu verabschieden, sei das Konzept der
Leiharbeit. Schlecker fordere Verkäuferinnen gezielt
dazu auf, ihr bestehendes Arbeitsverhältnis aufzugeben
und Arbeitsverträge mit der Zeitarbeitsfirma Meniar
abzuschließen. Freilich unter schlechteren Bedingungen
als das vorher der Fall war. Schlecker Beauftragte
drohten mit Entlassung, sollten die Verkäuferinnen die
neuen Verträge nicht akzeptieren.
Quelle: nah
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